Ein charakteristisches Element des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die Pflichtteilsregelung. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkelkinder und Urenkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten